Autogasumrüstung und Steuern

Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas jedoch nur bis 2009. In solcher Ungleichbehandlung hatten große Menge von Abgeordneten einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Basis gab. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) grüßt, dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes derzeit die Aussicht auf ordentliche Marktbedingungen verbreitet, bei denen die Wunsch der schadstoffarmen Antriebsvariante den Verbrauchern direkt überlassen wird.

Ein Blick auf die heutigen Entwicklungsstadien der beiden Gaskraftstoffe präsentiert, dass die Entscheidung der Verbraucher bereits bisher eindeutig zu Gunsten des Autogases ausgefallen ist. Mit mehr als 87.000 flüssiggasbetriebenen Automobilen und einer Infrastruktur von über 1250 öffentlich erreichbaren Tankstellen wurde eine Zahl erreicht, von der der Kraftstoff Erdgas weit entfernt ist. Nach Ansicht des (DVFG) wird sich diese dynamische Entwicklung auf Basis der steuerlichen Gleichbehandlung fortsetzen. Die marktwirtschaftliche Gleichstellung, so der Verbandspräsident, wird bereits zurückgehaltene Investitionen freisetzen und die Zahl des Tankstellen weiter aufbessern. Jetzt bis zum Ende dieses Jahres  wird das Netz auf 2.000 weiteren Stationen ausgebaut werden. Allein an den deutschen Autobahnen sollen dann wenigstens 55 Tankmöglichkeiten für Autogas bestehen. DVFG Vorsitzende geht davon aus, dass die überwiegend mittelständischen Versorgungsunternehmen der Flüssiggasbranche noch während des laufenden Jahres mehr als rund 40 Mio. Euro in  die Ausdehnung des Tankstellennetzes und der Vertriebsstrukturen für Autogas investieren werden.