Aloe Vera Saft bereichert den Speiseplan

Rund 300 wertvolle Inhaltsstoffe sind in der Echten Aloe enthalten, aus der der Aloe Vera Saft gewonnen wird. Sie liegen in der Pflanze in einer wohl einmaligen Kombination vor. Denn gerade die besondere, chemische Zusammensetzung macht die Einzigartigkeit der Aloe Vera Produkte aus. Bestandteile sind zum Beispiel wichtige Enzyme und Mineralstoffe sowie Spurenelemente. Polysaccharide, dies sind Mehrfachzucker, die erwachsene Menschen nicht mehr selbst produzieren können, sind ebenfalls enthalten. Als wichtigster Stoff dieser Gruppe ist das Acemannan zu nennen, welches nicht in allzu vielen Pflanzen anzutreffen ist. Bioaktivstoffe und Bioflavonide bereichern außerdem die Pflanze und die aus ihr gewonnenen Produkte, wie den Aloe Vera Saft. Die Aloe Vera ist unter unterschiedlichen Namen bekannt. So wird sie zum Beispiel auch als Echte Aloe bezeichnet. Ein weiteres Synonym für diese Pflanze ist Curacao-Aloe und auch die Bezeichnung Aloe barbadensis miller ist durchaus gebräuchlich für diese Pflanzenart, die zur Gattung der Aloen gehört. Mitunter wird die Pflanze auch als Wüstenlilie beschrieben, was nicht zu weit hergeholt ist, denn es handelt sich tatsächlich auch um ein Liliengewächs. Als Sukkulente ist die Echte Aloe ebenfalls leicht zu erkennen. Ihre fleischigen, graugrünen Blätter sind wenig auffällig. Sie stehen rund 50 Zentimeter lang nach oben und sind in Form einer Rosette um den Stamm angeordnet, der somit kaum sichtbar ist. Die Blätter können etwa alle drei Monate geerntet werden, um die Rohstoffe für den Aloe Vera Saft und weitere Produkte zu gewinnen. Botanisch gesehen gehört die Aloe barbadensis miller zur Unterfamilie der Affodillgewächse und zur Familie der Grasbaumgewächse in der Ordnung der Spargelartigen. Das Gewächs ist vor allem in tropischem und subtropischem Klima beheimatet. Der größte, kommerzielle Anbau findet auf riesigen Flächen in Mexiko statt. Wild wachsende Pflanzen würden nicht nur die heutige Nachfrage nach Aloe Vera Saft und weiteren Produkten zahlenmäßig nicht befriedigen können. Sie stehen außerdem unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzgesetzes von 1973.