Die Autoversicherung

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschrieben Pflichtversicherung. Wer ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte muss der Zulassungsstelle bei der Anmeldung einen Nachweis über den Abschluss dieser Versicherung erbringen. Dieses geschieht durch Abgabe einer Versicherungsbestätigung, früher als Doppelkarte bekannt.
Die Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung einzuführen dient einerseits dem Schutz möglicher Unfallopfer, aber auch der finanziellen Absicherung des Fahrzeughalters. Bei einem Unfall können nämlich schnell einmal einige Millionen Euro Schaden entstehen, eine Summe die die wenigsten bezahlen könnten. Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf die anderen zugefügt werden.
Doch die Autoversicherung bietet noch zusätzliche Möglichkeiten:
Wer sein Fahrzeug absichern möchte kann dieses mit einer Teilkaskoversicherung bzw. Vollkaskoversicherung machen.
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden die durch Dritte verursacht werden, wie z.B. Wildschäden, Diebstahl, Einbruch oder auch Glasbruch. Üblicherweise wird hier eine Selbstbeteiligung von € 150,- vereinbart, es geht aber auch ohne oder mit höherer Selbstbeteiligung.
Wer sein Fahrzeug zusätzlich zu dem Schutz der Teilkasko auch gegen Eigenverschulden versichern möchte, der kann eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Vollkasko kommt z.B. auch für Vandalismus Schäden auf. Die Selbstbeteiligung liegt hier üblicherweise bei € 300,-  wie auch bei der Teilkasko kann man diese aber auch erhöhen oder ausschließen.