Bauträgerrecht – Konflikte erst gar nicht entstehen lassen

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Ein Bauträgerrecht Mangel Anwalt ist die beste Adresse für Bauträger und alle die einen Vertrag mit einem Bauträger abschließen möchten. Der Fachanwalt prüft Verträge oder erstellt auf Wunsch optimale Verträge die Rechtssicherheit bieten.  In entsprechenden Verträgen gibt es einiges zu regeln, so geht es hier um Gewährleistung und Haftung des Bauträgers gegenüber dem Erwerber und natürlich auch um die Zahlungsverpflichtungen dem Bauträger gegenüber. Dies wird in der MaBV, der Makler und Bauträgerverordnung geregelt. Der Bauträgervertrag an sich gilt als Werksvertrag über die Errichtung eines Hauses.
Wenn es um die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen geht, dann müssen öffentliche Ausschreibungen getätigt werden, sodass entsprechend eine Chancengleichheit besteht und der Wettbewerb gefördert wird. So sind bei öffentlichen Auftraggebern bestimmte Kriterien zu beachten, die im Vergaberecht geregelt sind.  So muss eine formelle Prüfung stattfinden, die Bietereignung muss geprüft werden, die Angemessenheit des Preises und die Wirtschaftlichkeit des Angebots.
So ist gerade im Vergaberecht eine anwaltliche Beratung oft unumgänglich, sodass wirklich alle Anforderungen erfüllt werden und es nicht im Nachhinein zu Problemen kommt.  So haben alle Bieter Anspruch darauf, dass entsprechend die bieterschützenden Vergaberegeln eingehalten werden und entsprechend der Zuschlag für einen Bieter erst nach ausführlicher Prüfung erfolgt. Kommt es im Vergabeverfahren zu Fehlern, kann die Durchführung eines Vergabenachprüfeverfahrens veranlasst werden. Auch wenn keine Ausschreibung durchgeführt wurde, kann das Verfahren eingeleitet werden, jedoch sollte dies immer nach Beratung eines Fachanwalts geschehen, der die eigenen Interessen bestmöglich vertreten kann und Erfahrung auf diesem besonderen Teilgebiet des Baurechts vorweisen kann, sodass entsprechend eine optimale Vertretung erfolgen kann.