Brustvergrößerung

Für die Durchführung einer Brustvergrößerung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Ein Höchstalter für eine Brustvergrößerung gibt es dagegen nicht. Angewandte Operationstechniken für eine Brustvergrößerung sind Brustfaltenschnitt, Achselhöhlenschnitt und Brustwarzenschnitt. Implantate für die Brustvergrößerung gibt es in runder und tropfenförmiger, sehr natürlich aussehender Form. Der Brustfaltenschnitt ist bei Brustvergrößerungen die am häufigsten angewendete Operationsmethode. Bei dieser Methode wird in einen drei bis vier Zentimeter langen Schnitt in der Brustfalte das Implantat direkt unter das Brust- und Fettgewebe unter der Haut eingepflanzt. Die entstehende Narbe ist nach der Operation im Liegen leicht zu sehen. Alternativ kann das Implantat auch direkt unter dem Brustmuskel eingelegt werden. Diese Technik hat allerdings den Nachteil, dass die Gefahr besteht, dass bei Muskelanspannungen das Implantat sich ebenfalls bewegt. Der Brustfaltenschnitt ist am wenigsten anfällig für das Auftreten von Infektionen. Bei dieser Operationstechnik kann der Operateur den besten Blickwinkel um das Implantat auf den Millimeter genau einzulegen. Die Achselhöhlentechnik hat den Vorteil, dass die bei dem Eingriff entstehende Narbe versteckt in der Achselhöhle liegt. Bei dieser Operationsmethode wird ein drei bis vier Zentimeter großer Trichter aus Kunststoff von der Achselhöhle in die Brust geschoben durch welchen dann das Implantat in die Brust eingeführt wird. Je nach Beschaffenheit des Brustgewebes kann auch bei dieser Methode das Implantat unter dem Brustmuskel oder direkt auf denselben platziert werden. Beim Brustwarzenschnitt liegt die Narbe genau am Rand des Brustwarzenhofs und ist später praktisch unsichtbar. Das Implantat wird meist oberhalb des Brustmuskels platziert. Eine ausführliche Beratung bietet die Privatklinik lang-esthetics aus Zweibrücken.