Lohnsteuerjahresausgleich- Die Abrechnung mit dem Finanzamt

Jahr für Jahr verschenken Arbeitnehmer an den Fiskus Millionen. Sie verzichten einfach darauf,die Einkommensteuererklärung auszufüllen und fristgerecht dem Finanzamt zuzuleiten.

Dabei ist das denkbar einfach und funktioniert sogar online, denn seit 1999 gibt es die Möglichkeit die Steuererklärung elektronisch durch das ELSTER System (Abkürzung für Elektronische Steuererklärung) abzugeben.

Gerade bei Ehepartner, oder wenn der Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, sind die Erstattungen teilweise schon beträchtlich. Manchmal führt der Arbeitgeber mit der letzten Lohnabrechnung den Lohnsteuerjahresausgleich durch. Trotzdem lohnt die Abrechnung mit dem Finanzamt.

Wer Steuern zahlt hat auch das Recht, die Steuern abzurechnen. Es gibt eine Vielzahl von Kosten, die sich steuermindernd auswirken. Grundsätzlich können alle Aufwendungen, die in Verbindung mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen Berücksichtigung finden.

Dazu gehören Fahrten zum Arbeitsplatz, unter gewissen Voraussetzungen das Arbeitszimmer, oft Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen, Verpflegungskosten bei längerer und berufsbedingter Abwesenheit, die Liste der Möglichkeiten ist lang und die Anwendung je nach Beruf und Besonderheiten nicht immer logisch aber meistens kompliziert.

Besonders bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, beispielsweise für die Unterstützung bedürftiger Angehörige, gibt es Beratungsbedarf.

Für Arbeitnehmer wurde daher die Möglichkeit geschaffen, einem Verein zur Lohnsteuerhilfe beizutreten. Diese Vereine beraten Mitglieder und sind nicht nur mit den aktuellen Gesetzen vertraut, sondern kennen auch die Anwendungsverordnungen.

Auch der Gang zum Steuerberater, bei dem die Beratungskosten ebenfalls wie bei Lohnsteuerhilfevereine steuermindernd berücksichtigt werden, kann sich lohnen.

Schlagen Sie also dem Fiskus ein Schnäppchen und rechnen Sie mit dem Finanzamt ab. Die Höhe der Erstattung verwundert häufig und stellt eine willkommene Aufbesserung der Haushaltskasse dar.