Quellcodehinterlegung

Wenn jemand eine Software erwirbt, so erwirbt er mitnichten die Besitzrechte an der Software selber, also am Quellcode. Vielmehr wird ein Nutzungsrecht verkauft, das zeitlich und personell eingeschränkt werden kann, je nach Lizenzmodell, die Rechte an der eigentlichen Software verbleiben beim Hersteller oder Anbieter. Nur er darf den Quellcode verändern, etwa für Updates, zur Fehlerbeseitigung oder um die Software an den spezifischen Kundenbedarf anzupassen. Das ist für Kunden so lange nur eine juristische Spitzfindigkeit, wie der Anbieter vital und am Markt präsent ist und auch die Bereitschaft zeigt, die eingesetzte Software weiterhin zu unterstützen. Entfallen eines oder mehrere dieser Kriterien, kann es für den Kunden sehr eng werden, denn dann besitzt er zwar nach wie vor eine Software und das Recht, diese zu nutzen, doch im Falle von Anpassungen oder bei entdeckten, möglicherweise auch sehr spezifisch und nur im Kundenkontext auftretenden Fehlern kann es dann problematisch werden mit dem notwendigen Support. Im schlimmsten Fall entfällt dieser komplett, was die Investition in die Software hinfällig macht und zudem Druck auf den Kunden aufbaut, die Daten in eine andere Software zu migrieren oder mit dem Risiko fortan zu leben. Um dieses Risiko zu minimieren und im Falle des Eintretens von definierten Szenarien einen Rückgriff auf den Quellcode zu bekommen, können sich Anbieter und Kunde mit einem Escrow Vertrag auf zusätzliche Sicherheit einigen. Der Quellcode wird danach einem Treuhänder übergeben und dort archiviert, bis zum Eintritt eines Szenarios oder bis zum vertraglich vereinbarten Ende. Das schafft Klarheit und Planbarkeit bei Sicherheit für alle Parteien.