Revision [beim] Bundesfinanzhof – Mit dem Finanzgerichtsurteil nicht einverstanden

Wenn es darum geht, Steuern zu zahlen, schaut der Steuerpflichtige sehr genau hin. Denn die Steuerzahlung mindert sein Nettoeinkommen, das bedeutet weniger Netto vom Brutto. In vielen Fällen gibt es Dissonanzen zwischen dem Steuerpflichtigem und der Finanzbehörde, in der Regel dem Finanzamt. Der nächste Schritt führt zum Finanzgericht, das eine Entscheidung trifft. Sie kann entweder endgültig sein, oder es wird eine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Wenn das der Fall ist, kann der Vorgang dem Bundesfinanzhof als nächster Instanz erneut vorgelegt werden. Je nachdem, wie diese Revision [beim] Bundesfinanzhof dann ausgeht, ist die Entscheidung endgültig, oder sie wird an die untere Finanzgerichtsbarkeit zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Der Bundesfinanzhof als einer der fünf obersten deutschen Gerichtshöfe ist in erster Linie ein Revisionsgericht. Seine Hauptaufgabe liegt darin, über Revisionen der Vorinstanzen zu entscheiden. Für Revisionen gibt es zwei Wege in der Finanzgerichtsbarkeit. Neben der vom Finanzgericht in seinem Urteil zugelassenen Revision [beim] Bundesfinanzhof kann eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden mit dem Ziel, die Revision zu dem vorangegangenen Urteil zuzulassen. Wenn der Bundesfinanzhof diesem Antrag entspricht, verhandelt und entscheidet er anschließend darüber als Revisionsinstanz. Die Revision [beim] Bundesfinanzhof wird an einem der elf Senate verhandelt, und in Einzelfällen entscheidet auch der Große Senat.