Schutz am Arbeitsplatz

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Der Erfolg eines Unternehmens hängt in erheblichem Maße auch von der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ab.
Es ist in jedem modernen Unternehmen wichtig, seine Mitarbeiter vor gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
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Aber nicht nur am Arbeitsplatz lauern gefahren, auch in der Freizeit gibt es Gefahrenpotenziale, die man auf keinen Fall unterschätzen sollte. Im privaten Bereich ist man im Gegensatz zum Arbeitsplatz selbst für seine Unfälle verantwortlich.
Im Unternehmen hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer gemäß ausreichend geschützt sind und die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen und damit der Arbeitsschutz unterliegen den Berufsgenossenschaften.
Die Aufgabe der Berufsgenossenschaften im Bereich Arbeitsschutz ist es Arbeitsunfälle, typische Berufskrankheiten und vor allem arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sollten Beschäftigte bereits einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden sie durch die Berufsgenossenschaft auf dem Weg der Genesung medizinisch betreut.
Arbeitsschutz ist sehr wichtig, denn Arbeitsschutzmaßnahmen senken nicht nur die Unfallgefahr und damit Ausfälle der Arbeitnehmer, sondern steigern auch die Motivation der Mitarbeiter im Unternehmen durch sichere Arbeitsplätze und verantwortungsvolle Unternehmer. Der Unternehmer sollte mit gutem Beispiel voran gehen.
Daher sollten die Arbeitsschutzmaßnahmen immer wirksam sein, aber sie sollten die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auf keinen Fall negativ beeinflussen.
Arbeitgeber sind verpflichtet nach dem Arbeitsschutzgesetz jegliche Gefahren für ihre Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Da das Rentenalter immer weiter nach oben gesetzt wird ist die Alternsgerechte Arbeitsgestaltung und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit ein wichtiges Thema und Bestandteil des Arbeitsschutzes.