Sicheres Einkaufen mit Kreditkarten

Lassen Sie Ihre Karte nie ohne Aufsicht. Ohne Zweifel müssen sie sie aber zur Nutzung übergeben, aber im normalfall wird der Abrechnungsbeleg direkt in Sichtweite gedruckt. Die Ausnahme ist des öfteren in Restaurants, bei denen die Lesegeräte selbstverständlich nicht am Essenstisch stehen.

Überprüfen vor dem Unterschreiben ganz sicher, ob der auf der Rechnung befindliche Rechnungsbetrag stimmt!
Sie müssen darauf acht geben, dass Sie auch Ihre Karte wiederbekommen - im Trubel oder auch bei betrügerischen Handlungen eventuell sogar vorsätzlich wird die Kreditkarte manchmal überhaupt nicht oder eine ungültige andere Kreditkarte überreicht. Das Verkaufspersonal darf keinen weiteren Sonderaufschlag bei Zahlung per Karte ansetzen.
Anders als bei Zahlung mit der ec-Karte und Geheimcode müssen Sie bei Zahlung mit Kreditkarte (d.h VISA, Mastercard etc.) nicht immer erst Geheimnummer eingeben. Dies ist nur im Fall von Abhebung von Bargeld von nöten. Sollte dies Gesetz dem Fall das dies jedoch verlangt werden sollte verlangt werden, dann müssen Sie aufmerksam werden.
Zusätzlich müssen Sie sich die Belege für ausgeführte Kreditkartennutzungen mitgeben lassen. Beachten Sie, dass eine verschlüsselte Verbindung (SSL) bereitgestellt wird - zu sehen am kleinen Vorhängeschloß-Zeichen welches sich befindet in der unteren Leiste Ihres Internetbrowsers. Durch diese Technik können die Kreditkartendaten nicht ganz so einfach ausgespäht werden. In den häufigsten Fällen müssen Sie im Shopsystem noch den Sicherheitscode (CSV) von der anderen Seite der Kreditkarte eingeben. Dies ist absolut korrekt, auf die Art wird überprüft, ob tatsächlich die Karte in Besitz des Käufers ist. Weil man die Kartennummer und das Ablauflimit schnell gesehen haben kann, es ist also eine zusätzliche Maßnahme zur Sicherheit. In diesem Fall gilt wieder: Die persöhnliche Geheimzahl wird niemals  - wird sie abgefragt, ist ein versuchter Betrug stark anzunehmen.
Prüfen Sie akribisch die Kreditkartenabrechnung : Sind ausschließlich alle Ausgaben von Ihnen selbst getätigt? Stimmen die Einzelbeträge? Falls nicht, kontaktieren sie direkt Ihre zuständigen Kreditkartenorganisation, und legen Sie einspruch ein. In diesem Fall sollten Sie die tatsächlichen Belege greifbar liegen. Wie in allen Finanzangelegenheiten gilt: Ein offenes Auge ist immer hilfreich.