Tagesgeldkonto - Erhöhung der Einlagensicherung zum 01.01.2011

Die TagesgeldkontoEinlagensicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist wurde zum 1. Januar 2011 von 50.000 € gen 100.000 € erhöht. Dies sind gute Nachrichten für alle Bank Konteninhaber, insbesondere Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, unter Girokonten sowie Kreditkarteneinlagen Sparbücher und Sparbriefe, da sie jetzt pro Bankinstitut anstatt von 50.000 € maximal 100.000 € erbauen können und dasjenige ganze Geld im Falle einer Bankenpleite zurückerstattet bekommen.
Die gesetzliche Einlagensicherung beruht auf dem Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz EEAEG vom 1. August 1998 und setzte damit EU-Richtlinien in deutscher Rechtsprechung um.
Dies ist die zweite Erhöhung der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung innerhalb dieser letzten zwei Jahre. Solange bis Ende 2008 Betrag die gesetzliche Einlagensicherung von Tagesgeld und Festgeld nur 90 % solange bis 20.880 €. Solange bis dato wurden Spareinträge bis zu diesem Betrag nur zu 90 % zurück erstattet, in dem Fall dass die Bank Pleite ging. Ab 2009 wurde die Einlagensicherung hinaus 100 % erhöht, dieser Erstattung fähiger Betrag wurde um kurz 30.000 € gen insgesamt 50.000 € erhoben.
Wichtig: im Zusammenhang mit welcher Einlagensicherung ist zu beherzigen, dass die Grenze nicht pro Bankkonto gilt, sondern pro Kunde zwischen einem Kreditinstitut. Wenn Sie mithin ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto für einer Bank haben, sollten die summierten Geldeinlagen nicht 50.000 € übersteigen. Ein Trick, ebendiese Grenze zu umgehen, ist dies Tagesgeld und Girokonto im Kontext von zwei unterschiedlichen Banken anzulegen, damit Depotkonto 50.000 € Einlagensicherung zur Verfügung stehen.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vor allem Privatkunden und kleinere Firmen. Größere Unternehmen sind von dem gesetzlichen Einlagenschutz zumeist ausgeschlossen, nachzulesen im einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz.