Tagfahrlicht bei Neuwagen und Mietwagen

Tagsüber passieren eine Menge Unfälle aus einem einfachen Grund: Autofahrer können einander  nicht sehen. Die Europäische Union regiert auf diese vermehrt vorkommenden Unfälle mit einer neuen Regel. Die besagt, dass in zugelassene Neuwagen ab dem 7. Februar 2011 Tagfahrlicht eingebaut sein muss.

Die EU begegnet damit dem zunehmenden Verkehr, der die Übersicht auf den Straßen extrem erschwert. Die technische Lösung für das Problem ist einfach: Die Autohersteller bauen Led-Leuchten in die Scheinwerfer ein, die weniger Energie verbrauchen als das normale Abblendlicht und mit geringerer Intensität scheinen. Das Resultat lässt sich sehen: Autofahrer erkennen einander wesentlich leichter und unnötige Unfälle können ohne komplizierte Technik vermieden werden.

All diejenigen, die ihren Wagen bereits ohne Tagfahrlicht zugelassen haben, müssen auch künftig nicht nachrüsten. Sollten Sie jedoch freiwillig die neue Funktion kaufen wollen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Werkstatt auf.

Wollen Sie auch im Urlaub mit einem Mietwagen tagsüber gesehen werden, dann ist das kein Problem. Die meisten Autoverleiher werden ihre Wagen bald mit der neuen Funktion ausgestattet haben, weil Sie stets darauf bedacht sind, ihre Flotte auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Zudem tauschen Sie Ihre Wagen oft aus, sodass Sie sich auch im Urlaub auf das Tagfahrlicht verlassen können und besser sehen und gesehen werden.

Wenn Sie Urlaub im europäischen Ausland machen wollen, sollten Sie unbedingt einige Regeln beachten. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten müssen Sie tagsüber das Licht anschalten, wenn Sie mit Ihrem Mietwagen über die Straßen rollen. Das gilt unabhängig davon, wie das Auto ausgestattet ist. Sollte also in Ihr Mietauto nur Abblendlicht eingebaut sein, müssen Sie wohl oder Übel dieses einschalten. Denn wichtig ist allein, dass sie gut zu sehen sind.

Einen weiteren Grund für Sie das Licht in bestimmten Ländern anzuhaben, liefern die Verkehrsregeln beziehungsweise die Bußgeldordnung des jeweiligen Landes. In Norwegen und Estland müssen Sie beispielsweise bis zu 190 Euro zahlen, wenn Sie ohne Licht tagsüber fahren. In Italien müssen die Scheinwerfer nur außerhalb geschlossener Ortschaften leuchten. Eine Übersicht, wo der Scheinwerfer tagsüber an sein muss, finden Sie auf der folgenden Website: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100083%2C%2C.

Doch nicht überall sehen die Ordnungshüter das Scheinwerferlicht gerne. In Griechenland ist es zum Beispiel verboten tagsüber mit Abblendlicht über die Straßen zu düsen. Wollen Sie also einer Strafe entgehen, lassen Sie das Licht aus.

Für Motorräder ist die Gesetzeslage einfacher. In der ganzen Europäischen Union gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland: Das Licht muss scheinen, und zwar sowohl tagsüber wie auch nachts.