Ein Testament muss wirksam sein

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Mit dem Testament will man seine letzten Dinge regeln. Das vorhandene Vermögen will gerecht aufgeteilt sein, die Briefmarkensammlung möglicherweise per Vermächtnis an den Enkelsohn übertragen werden. Jeder der seinen letzten Willen allerdings privatschriftlich verfasst, sollte daran denken, dass das Gesetz strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit eines Testamentes bereithält. So muss der letzte Wille zwingend vom Erblasser selber handschriftlich verfasst werden. Weiter muss unter den Text, mit dem man seine letzten Angelegenheiten regelt, zwingend die Unterschrift des Verfassers gesetzt werden. Nicht unterzeichnete Testamente sind unwirksam. Nur ausnahmsweise ist es zulässig, ein Testament beispielsweise mit der Bezeichnung "Euer Vater" oder "Deine Mutter" zu unterzeichnen. Man läuft hier Gefahr, dass potentielle Erben, die in dem Testament nicht zum Zug gekommen sind, die Wirksamkeit des letzten Willens anfechten.