Wenn die Zahnwurzel krank ist …

 
Wacht man mit Zahnschmerzen auf, so lassen sich diese in der Regel durch den Laien nicht genau identifizieren. Erst der Zahnarzt erkennt, wo genau es schmerzt. Grundsätzlich ist mit Zahnschmerzen nicht zu scherzen. Zahnschmerzen liegt immer eine Erkrankung der Zähne zugrunde. Handelt es sich um die Zahnwurzel, dann ist die Sache doppelt gefährlich, denn eine Entzündung der Zahnwurzel kann letztlich sogar zum Verlust des Zahnes führen, wenn nicht frühzeitig eine Zahnwurzelbehandlung durchgeführt wird. – Es ist so, dass eine Zahnwurzelbehandlung dabei auch meist mit erheblichen Kosten verbunden ist, wie eigentlich alle Zahnbehandlungen.
 
Während früher der Patient davon überhaupt nichts gemerkt hat, merkt er dies nun um so mehr, und zwar regelrecht am eigenen Geldbeutel, denn letztlich muss ein Patient heute zu seiner eigenen Zahnbehandlung einen kräftigen finanziellen Beitrag leisten. Grund dafür ist, weil die Gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlungen seit 2005 nur noch Festzuschüsse zahlt. Bewegt sich die Rechnung des Zahnarztes, bzw. der Umfang der Zahnbehandlung, in einem höheren Bereich, so muss der Patient aus seiner eigenen Tasche den Differenzbetrag direkt an den Zahnarzt bezahlen.
 
In der Regel erhält man als Patient hierüber bereits durch den vor einer Zahnbehandlung vom Zahnarzt zu erstellenden Heil- und Kostenplan Kenntnis und kann entsprechende Rücklagen bilden. Für den Fall, dass eine Zahnbehandlung auch noch etwas aufgeschoben werden kann, was jedoch im Falle einer Zahnwurzelbehandlung nicht zu empfehlen ist, kann man auch noch schnell als Kassenpatient eine Zahnzusatzversicherung PKV GKV abschließen. Hierbei sollte man aber beachten, dass nach dem Vertragsabschluss zu einer Zahnzusatzversicherung PKV GKV in der Regel eine Wartezeit besteht, und zwar schon von einigen Monaten.

Dabei raten die Gesetzlichen Krankenkassen heute ihren Kunden selbst eine derartige Zusatzversicherung abzuschließen. Es ist dabei unter anderem auch zu befürchten, dass der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bezug auf Zahnbehandlungen in den kommenden Jahren auch noch weiter zusammengestrichen wird.