Wer Tiere hält, muss für den Schaden aufkommen

Wer Hunde, Pferde, Esel, Ponies oder Rinder nicht erwerbsmäßig hält, braucht eine Tierhalterhaftpflicht. Grund: Die Tiere können andere Menschen durch Tritte oder Bisse verletzen, aber auch auf die Straße rennen und so einen Verkehrsunfall verursachen. Für den entstandenen Schaden haftet immer der Halter, egal, ob er am Vorfall Schuld trägt oder nicht. Schadensersatzansprüche der Geschädigten werden nur eingeschränkt oder ausgeschlossen, wenn sie selbst daran Schuld beziehungsweise Mitschuld sind.

Die private Haftpflichtversicherung kommt für einen eventuell entstandenen Schaden nicht auf, sie deckt nur den Schaden ab, der durch zahme Haustiere, Kleintiere und Bienen entstanden ist. Hunde sind davon aber ausgeschlossen. Deswegen empfiehlt sich eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Forderungen ab, wehrt gleichzeitig aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Die Hundehalter-Haftpflicht betrifft alle Hunde, egal welche Rasse und welche Größe. Bei Kampfhunden ist der Abschluss der Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Sie wird meistens in Verbindung mit der Privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da nicht immer festzustellen ist, ob das Tier oder der Halter für den Schaden verantwortlich sind. Stolpert jemand zu Beispiel über eine Hundeleine, tragen beide eine Teilschuld. Rennt ein Hund über die Straße und verursacht so einen Unfall, kann es sein, dass der Halter nicht richtig auf sein Tier aufgepasst hat.

Das gleiche Prinzip gilt auch bei anderen Tierhalterhaftpflichtversicherungen für zum Beispiel Pferde oder Rinder. Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens 1,5 Millionen Euro betragen. Bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung beträgt sie durchschnittlich sogar 3 Millionen Euro. Der Halter muss dafür pro Jahr, je nach Rasse und Größe, durchschnittlich 85 Euro bezahlen.