Wie führt ein Rechtsanwalt eine Beratung im Insolvenzfall durch?

Ob man insolvent ist, kann man zumeist nicht selbst bestimmen. Man merkt nur, dass es immer schwieriger wird, alle offenen Posten auszugleichen und dass das Geld hinten und vorne nicht reicht. Vielleicht erhält man irgendwann vom Steuerberater die Zahlen schwarz auf weiß und sagt sich im Ergebnis, dass es so nicht weitergehen kann. Oftmals kommt aber von außen der Hinweis, dass man einen Rechtsanwalt für eine Beratung im Insolvenzfall aufsuchen soll.
 
Der Rechtsanwalt für eine Beratung im Insolvenzfall nimmt sich in der Regel viel Zeit für seinen neuen Mandanten. Er verlangt umfassend Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse und fordert Unterlagen. Der Rechtsanwalt für eine Beratung im Insolvenzfall geht immer nach dem gleichen Prinzip vor: Erst muss er sämtliche Gläubiger und die auf jeden einzelnen entfallenden Forderungen in Erfahrung bringen, danach nimmt er mit allen Kontakt auf und versucht, eine außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Dafür bietet der Rechtsanwalt einen bestimmten Geldbetrag an, der meist nur einen Bruchteil der eigenen Forderung betrifft. Oder es wird ein Ratenzahlungsvergleich mit den Gläubigern geschlossen. Erst wenn alle Gläubiger zugestimmt haben, wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bis zu seinem Ende durchgeführt. Soweit geht aber der Rechtsanwalt bei der Beratung im Insolvenzfall noch nicht, er erläutert lediglich das Verfahren der Insolvenz.