Ankauf von Gold 750 durch reisende Aufkäufer

Es ist in Deutschland nach dem Gewerberecht verboten, Edelmetalle im Reisegewerbe anzukaufen. Um beispielsweise Gold 750 anzukaufen, muss der Händler ein so genanntes stehendes Gewerbe anmelden, d. h. einen festen Geschäftssitz haben. Als Verkäufer hat man das recht nach der Gewerbeanmeldung zu fragen und diese einzusehen. Der Reisegewerbeschein reicht hierfür nicht aus; dies wäre ein Gesetzesverstoß.

Wer aufgrund einer solchen Aktion sein Gold 750 und weiteren Goldschmuck dort anbieten will, der sollte unbedingt immer den Grammpreis erfragen. Ein rein informatives Gegenangebot sollte eingeholt werden. Die Aktionen der Händler laufen immer ein paar Tage, so dass man auch ein oder zwei Tage später noch sein Gold 750 veräußern kann.

In jedem Fall sollte man sich als Verkäufer für seinen Goldschmuck auch eine Quittung ausstellen lassen. Darauf muss Name und Anschrift des Aufkäufers stehen, also die Firmenadresse und kein Postfach. Man nennt dies ladungsfähige Adresse. Weiterhin werden die fortlaufende Belegnummer, das Datum, die Menge, der Einzelpreis pro Gramm und die persönliche Unterschrift vom Käufer samt Datum verlangt. Man sollte auch die Steuernummer auf dem Beleg finden. Alles sollte gut lesbar eingetragen werden. Sollte der Käufer keine Quittung ausstellen wollen, hat der Verkäufer das Recht, vom Verkauf zurück zu treten und sein Gold 750 woanders zu veräußern.

Ankauf von Gold 750 per Post

Hier ist es wichtig, dass man immer den Tagespreis erfragen kann. Bei der TV-Werbung kommt au Anruf eine Bandansage, die durch Verkauf und Versand leitet. Dabei kann man nicht erfahren, zu welchem Preis man sein Gold 750 verkaufen kann oder wie der Tageskurs ist und wie viel Prozent dann für den Ankauf abgezogen werden. Somit liegt es im Ermesse des Aufkäufers, wie viel Geld er dem Verkäufer überweist. Dieser erfährt das erst nach Eingang der Überweisung.
Auf diesem Weg sollte man sein Gold 750 nur verkaufen, wenn man den Ankaufpreis bereits vor dem Versand weiß. Dann kann man sich nämlich auch recht genau ausrechnen, was mit dem Gold 750 für Gewinne möglich sind. Gut ist, wenn man sich den Ankaufpreis für das grob gewogene Stück schriftlich geben lässt. Telefonische Bestätigungen sind keine Beweise, falls es zu einem Streit kommt. Auf jeden Fall gilt, das Gold 750 erst zu schicken, wenn man genau weiß, wie viel man pro Gramm dafür an Geld bekommt.