Die Arbeit und das Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers

Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers ist gefragter denn je, da auch im Zuge der Globalisierung der Konkurrenzkampf für alle Unternehmen jeglicher Branchen immer größer wird. Um auf dem Markt auch weiterhin bestehen zu können, bieten sie eine unabhängige Prüfung der Finanzlage sowie beratende Tätigkeiten an. Doch zum Aufgabengebiet dieses umfangreichen Berufes zählen noch viele weitere Bereiche.

Der Wirtschaftsprüfer als solcher zählt nach § 45 S. 2 WPO zu den leitenden Angestellten in einem Betrieb, die jedoch auf Grund der Regelung in § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes keinerlei Anspruch auf diverse Arbeitnehmerrechte, wie beispielsweise Regelungen nach dem Arbeitszeitengesetz, besitzen. Vor allem die Beratung und Vertretung des Unternehmens in steuerlichen Angelegenheiten zählen zu deren Tätigkeitsprofil. Daneben finden sich auch die treuhänderische Verwaltung und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Gutachter- bzw. Sachverständigentätigkeiten sowie die unternehmerische Rechtsberatung im Repertoire dieses vielfältigen Berufes. Ähnlichkeit besteht zu den Berufsbildern des Steuerberaters oder des Bilanzbuchhalters. Auch diese anspruchsvollen Tätigkeiten weisen eine ähnliche Aufgabenvielfalt auf, die eine ebenso verantwortungsvolle Umsetzung der Berufspflichten verlangt. Zu diesen zählen des Weiteren die unerlässliche Unbefangenheit sowie die nicht weniger wichtige Unparteilichkeit, die Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit sowie die Eigenverantwortung und ein berufswürdiges Verhalten.

Um in diesem umfangreichen Beruf überhaupt tätig sein zu dürfen, ist das Bestehen des Staatsexamens notwendig. Zur Zulassung wird neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium unter bestimmten Voraussetzungen eine Anstellung bei einem Wirtschaftsprüfer notwendig sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung vorausgesetzt. Zudem muss auch die persönliche Eignung neben dem bestandenen Examen erfüllt sein. Hierfür müssen die gesundheitliche Tauglichkeit, dem Recht zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes auch geordnete Vermögensverhältnisse sowie der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und einem berufskonformen Verhalten gegeben sein. Die Examensprüfung selbst findet vor der Wirtschaftsprüferkammer statt, die die angehenden Absolventen sowohl mündlich als auch schriftlich prüft. Mit dem Bestehen ist man berechtigt, sich öffentlich zum Wirtschaftsprüfer bestellen zu lassen.