Besonderheiten bei Transporten per Gefahrgut LKW

Werden gefährliche Güter auf deutschen Straßen transportiert, so schreibt das Frachtrecht zahlreiche Richtlinien vor, an welche sich der Frachtführer zu halten hat.
Zunächst einmal gilt es zu benennen, was überhaupt in die Kategorie „Gefahrgut“ fällt. Darunter werden Stoffe, Gemische oder Gegenstände verstanden, welche aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder das Leben von Menschen und Tieren und/oder wichtige Gemeingüter darstellen. Solche Dinge werden stets mit einem speziellen Gefahrgut LKW transportiert. Auch das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für Gefahrguttransporte zugelassen zu werden – ebenso wie der Frachtführer selbst. Der LKW muss natürlich sachgerecht beladen worden sein und die Ladung entsprechend gesichert. Des Weiteren muss das Fahrzeug außen so gekennzeichnet sein, dass bei einem Unfall die eintreffende Feuerwehr sofort erkennen kann, welche Art von Gefahr von der Ladung ausgeht.
Für den Frachtführer schreibt das Logistikrecht vor, dass er einen speziellen Lehrgang erfolgreich abschließen muss. Außerdem hat er stets eine Augenspülflasche mitzuführen.
Dies sind nur einige von zahlreichen Vorschriften, die es bei Gefahrguttransporten zu beachten gilt.