Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Seit Januar 2012 gelten im Gesetz zu den Kindergeld Einkommensgrenzen neue Regeln. Mit der neuen Regel entfällt die Nachweißpflicht für Eltern. Bis Dezember 2010 lag die Grenze der Bezüge von Kindern bei 8004,-€. Wurde diese Grenze überschritten sorgte dies für einen Wegfall des gesamten Kindergeldes.

Künftig können Eltern für ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen, wenn sich das Kind im 3. Ausbildungsjahr befindet oder eine Waisenrente bekommt. Nur für Kinder, die während ihrer Ausbildung nebenbei mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gilt die neue Einkommensgrenze nicht. Kindergeld kann somit für alle Kinder beantragt werden, die sich in Studium, Ausbildung oder Schulen befinden.

Eltern von Kindern, die sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet haben, steht das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu. Der Antrag auf Kindergeld muss immer schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingerechnet werden. Die Höhe des Kindergelds hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für das 1. und 2. Kind erhält man 184€. Für das 3.Kind 190€ und für jedes weitere Kind werden 215€ bezahlt. Dies sind die aktuellen Werte der Kindergeldtabelle vom 1.1.2012. Dabei gilt, dass auch bei getrennt lebenden Eltern jeder Elternteil anspruchsberechtigt ist.

Die Seite Kindergeld2012.org hat alle Informationen zum Thema Kindergeld für Eltern zusammengestellt. Auch Kindergeld Einkommensgrenzen zu Kindern in der 2. Ausbildung werden hier genau erklärt. Die Internetseite verfügt über eine Navigation, sodass alle offenen Fragen von Eltern beantwortet werden.