Geregelte Übernahme eines Unternehmens

Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist nicht immer einfach. Vorwiegend kommt es zum Verkauf des Unternehmens, da der momentane Eigentümer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Betrieb abschied nehmen muss. In diesem Falle sollte schon im Vorhinein über eine gute Maßnahme diskutiert werden, sodass dieser Unternehmenskauf einfach abläuft. Primär sollte geklärt werden, welchen Wert das Unternehmen letztlich vorweisen kann. Bei diesem Finanzplan ist es zumeist nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Wertefeststellung zu drängen, weil diese zumeist verzerrt werden. Hierbei ist es ratsam, einen unabhängigen Gutachter an zu stellen, sodass der denkbare Erwerber beim Firmenverkauf nicht unzufrieden ist. Darüber hinaus sollte das Unternehmen finanziell lukrativ wirtschaften, sodass letztlich eine Veräußerung möglich wird. Arbeitet das Unternehmen nciht finanziell lukrativ, sollte besser über eine einfache Schließung diskutiert werden. Arbeitet das Unternehmen im Allgemeinen wirtschaftlich rentabel, allerdings nicht stark, können ergänzende Einlagen helfen, um das Unternehmen geschäftstüchtiger machen zu können. Beim Unternehmensverkauf sollte außerdem im Vornherein genau festgelegt werden, welche Kenntnisse der kommende Chef haben soll. Der vorherige Firmeninhaber sollte am besten eine Beschreibung der Stelle verfassen, wo er genau bestimmt, welche Begabungen der kommende Chef können muss. Auf diese Weise kann man Schwierigkeiten schon im Vorwege ausgezeichnet ausräumen und es entstehen abschließend keine Debatte über die Organisation des Betriebes. Der vorherige Eigentümer sollte darüber hinaus überlegen, welche rechtliche Hintergründe eine Veräußerung zur Folge hat und ob es sinnvoll wäre, dem kommenden Eigentümer einen Wechsel der rechtlichen Form zu empfehlen. Sofern der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, ist es in fast allen Fällen sinnvoll, einen unabhängigen Prüfungsausschuss mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte punktuell prüfend in die Abläufe eingreifen und offene Fragen klären, die beim Ablauf auftreten. Außerordentlich sinnvoll ist ein Prüfausschuss, wenn der vorherige Besitzer darüber hinaus nach der offiziellen Übergabe einen bestimmten Unternehmensteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen möchte oder nicht direkt alle Kompetenzen auf den neuen Inhaber vergeben werden sollen. Der Beirat ist im Allgemeinen frei bestimmbar, es bietet sich allerdings an, Interessenten aus dem nahestehenden Umfeld des Betriebes zu bestimmen. Das kann zum Beispiel der Steuerberater, eine Person einer Privatbank oder aber auch ein geprüfter Berater eines Unternehmens sein. Dieser Unternehmensberater ist allerdings vor allem eine wirtschaftliche Überlegung, preiswert sind diese "Helfer" zumeist leider nicht.
Ralph Schuenemann
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