Informationen für Minijobber

Die Zahl der Minijobber steigt ständig. Diese Art der Beschäftigung wird nicht nur von Schülern, Studenten, Rentnern oder Beziehern von Arbeitslosengeld II zum Zuverdienst genutzt, sondern in ertser Linie von Frauen, die sich damit auch einen Wiedereinstieg ins Berufsleben erhoffen.
Doch viele 400 Euro Jobber wissen gar nicht, welche Rechte sie bei einem Minijob haben. So muss auch jede geringfügige Beschäftigung nach deutschem Arbeitsrecht auf einem Arbeitsvertrag basieren, in dem mindestens die Rahmenbedingungen festgehalten sind. Zudem hat auch jeder Minijobber laut Gesetz mindestens 24 Werktage im Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub.Da viele geringfügig Beschäftigte nicht jeden Tag arbeiten, wird der Urlaubsanspruch dann mit Hilfe einer Formel errechnet.
Im Krankheitsfall erhält auch ein geringfügig Beschäftigter für sechs Wochen Lohnfortzahlung. Für die Zeit danach hat er allerdings keinen Anspruch auf Krankengeld. Entweder sind 400 Euro Jobber über ein Familienmitglied in dessen Krankenversicherung familienversichert oder aber man muss eine private Versicherung abschließen. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind über die Bundesagentur für Arbeit krankenversichert.
Sind dem geringfügig Beschäftigtem die Beiträge zur Rentenversicherung zu gering, hat er die Möglichkeit, die Beiträge, die der Arbeitgeber bezahlt, auf einen höheren Prozentsatzaufzustocken oder aber eine private Rentenversicherung abzuschließen.