Richtlinien für den Studentenkredit

Die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergibt den Studienkredit seid dem Wintersemester 2005/2006. Beantragen können diesen alle volljährigen Studenten/-innen, die an einer Hochschule eingeschrieben sind, das 31 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch keinen Hochschulabschluss erworben haben. Grund hierfür ist, dass viele Studenten kein Bafög bekommen und das Geld durch Nebenjobs nicht ausreicht sowie auch oft das Weiterkommen im Studium behindert. Durch den Studienkredit können sich Studenten/-innen trotzdem ihre Lebenserhaltungskosten finanzieren ohne permanent arbeiten zu müssen und damit wichtige Lehrstunden in der Uni zu verpassen. Das Darlehen wird in monatlichen Beträgen von 100 bis 650 Euro, ähnlich einer Rente ausgezahlt, und kann bis zum 10. Semester erfolgen. Das Studienfach zu wechseln ist trotzdem durchaus möglich aber man sollte beachten, dass man trotzdem nur noch die restliche Darlehenslaufzeit zur Verfügung hat. Allerdings heißt dies nicht, dass man die Frist überhaupt nicht verlängern kann. Wenn man einen begründeten Antrag bei der KfW stellt, kann dieser durchaus gewährt werden. Die Vorteile bei diesem Kredit liegen darin, dass sich an die Auszahlungsphase eine Tilgungsfreie Zeit von bis zu 23 Monaten anschließt. Die eigentliche Tilgungsphase kann dann bis zu noch einmal 25 Jahren betragen. Die Konditionen sind variabel und bei Vertragsabschluss wird eine maximale Zinshöhe festgelegt. Beantragen können Sie das Darlehen bei fast allen Banken oder online über das Portal KfW-Förderbank.