Minderjährigenkonto – gern genutzt auf Guthabenbasis

Kaum jemand freut sich so auf ein eigenes Konto wie unsere Jugendlichen. Bereits ab 12 Jahren ist für die jungen Menschen ein Minderjährigenkonto möglich, was immer beliebter wird. Das Minderjährigenkonto wird auf Guthabenbasis geführt und es kann sowohl Geld einbezahlt als auch überwiesen werden. Das Abheben ist an den filialeigenen Geldautomaten durchaus möglich und der Kontoauszugsdrucker steht den Jugendlichen ebenfalls zur Verfügung.Solange Guthaben auf dem Minderjährigenkonto vorhanden ist, können also die jungen Leute frei über das Geld verfügen. Ein Überziehen ist bei einen Minderjährigenkonto nicht möglich, was viele Gefahren von vornherein verhindert. In die Schuldenfalle können sie dadruch nicht geraten, wie die Bankexperten betonen, wird erstmal gelernt, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Je nachdem welche Bank gewählt wird, gibt es gebührenpflichtige und kostenlose Minderjährigenkonto, genau so wie bei den normalen Konten auch. Da sich unser Nachwuchs schon frühzeitig an das Konto gewöhnt, ist es vielfach so, dass das Konto auch dann behalten wird, wenn es zur Volljährigkeit kommt. Für die Banken ein gutes Werbemittel, schon die jungen Leute an sich zu binden um später treue Bankkunden zu haben. In jeden Fall lohnt es sich aber, auch bei den Minderjährigenkonto genauer zu recherchieren, wobei es meist so ist, dass die Jugendlichen dort ein Konto eröffnen, wo auch die Eltern bereits ihr Konto haben. Die Eltern müssen bei einer Kontoeröffnung mit dabei sein, da die Unterschrift von den Minderjährigen allein noch nicht unter das Antragsformular gesetzt werden kann. Ist das Minderjährigenkonto eröffnet, steht den jungen Bankkunden ein bißchen mehr Handlungsfreiheit offen, was oft und gern genutzt wird.