Mit Riester fürs Alter vorsorgen

Durch den Vorstoss von Frau von der Leyen ist die Riester-Rente wieder ins Gespräch gekommen. So möchte sie für geringe Einkommen eine Zusatzrente schaffen, wenn privat vorgesorgt wurde. Dies ist gerade für Frauen im Mutterschutz oder in Teilzeittätigkeit eine gute Gelegenheit ihre Rentenansprüche aufzustocken.

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, auch Beamte und Ehepartner von Pflichtversicherten, werden staatlich gefördert. Auch mit nur geringen Einkommen kann mit einem Monatsbeitrag von 7,- Euro eine Grundzulage beansprucht werden. Darüber hinaus bezahlt der Staat für jedes Kind mit Kindergeldanspruch eine Kinderzulage. Seit 2008 beträgt die Jahreszulage 154,- Euro und pro Kind 185,- Euro, das rechnet sich!

Schließlich genießen die Besserverdienenden einen Steuervorteil: Selbst wenn der Sonderausgaben-Abzug bereits geltend gemacht wurde, kann für die Aufwendungen der Riesterrente ein Sonderausgaben-Abzug geltend gemacht werden. Die Zinsen und Kursgewinne des Riester-Sparplans sind während der Ansparphase steuerfrei, erst bei der Auszahlung müssen sie versteuert werden. Im Rentenalter ist der Steuersatz oft niedrig oder ganz gering wie während der Erwerbsphase. Es lohnt sich deshalb meisten den Eigenanteil bis zum Förderhöchstbetrag aufzustocken, das heißt bis 1575,- Euro jährlich, abzüglich der staatlichen Zulagen. So sparen Sie noch mehr Steuern und haben im Alter ein größeres Vorsorgevermögen. Das "Riestern" lohnt sich vor allem auch für junge Menschen, die lange einzahlen.
Ebenso ist es möglich in Jahren in denen man besser verdient Einmalzahlungen zu leisten. Die Riester-Rente ist im Fall von Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates geschützt. Selbst bei Hartz IV-Anspruch muss nicht auf die eigene Altersversorgung zurück gegriffen werden. Die festverzinslichen Wertpapiere in denen der Riester-Fond meistens angeboten wird, unterliegt geringeren Schwankungen als ein Aktienfond. Die staatlich geförderten Beiträge und Zulagen sind zum Rentenbeginn garantiert. Ein vollkommener Verlust wie bei der Lehmann-Pleite ist hier also ausgeschlossen! Die Fond-Gesellschaft muss in kritischen Börsenphasen eine Wertsicherung auslösen, das heißt ein günstiger Durchschnittspreis für die Anleger ist garantiert.