Privatinsolvenz sowie Schuldnerberatung

Immer mehr Menschen sind verschuldet oder gar komplett überschuldet. Wichtige Anschaffungen können zum Teil nur noch getätigt werden, indem das Konto überzogen wird. Der Weg in die Armut kann sehr rasant sein. Viele Familien mit Kindern haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Geld sparen, wird immer schwerer. Wie soll man sich auch einen Notgroschen beiseite legen, wenn das Gehalt gerade mal ausreicht, um die Miete, den Strom oder das Essen zu bezahlen? In Deutschland ist bereits jeder sechste Bankkunde mit seinem Konto im Soll. Dies ist eine erschreckende Zahl. Die Dispositions- und Überziehungskredite belaufen sich ca. auf 41,6 Millionen Euro. Wird der Dispo überzogen, warten auf den Bankkunden satte Zinsen. Manche Bank-Institute verlangen sage und schreibe 20% oder sogar mehr. Am Ende bleibt dem Schuldner oft nur noch die Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenzverfahren oder Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Natürlichen Personen dient die Privatinsolvenz, um die Zahlungsunfähigkeit abzuwickeln. Die Zahlen der Menschen, die in ein Verbraucherinsolvenzverfahren verwickelt sind, sind drastisch am Steigen. Während es im Jahre 2005 noch 67.324 Personen waren, stieg die Zahl bis zum Jahre 2009 auf 130.698 an. Leider warten zu viele Schuldner zu lange ab, bis sie sich darum bemühen, Hilfe zu suchen. Die Schuldnerberatung ist die erste Anlaufstelle für Schuldner. Hier wird einem kompetent zur Seite gestanden. Es wird ein Weg gesucht, wie der Schuldenberg reduziert werden kann bzw. wie die Schulden vollkommen abgebaut werden können. Der Laie hat vom Insolvenzrecht meist keine Ahnung. Mit Beistand der Schuldnerberatung erhält man den Überblick zurück und mit der Zeit auch die verlorene Lebensqualität. Die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände arbeiten kostenfrei. Leider sind die Wartezeiten oft ziemlich lange. Wer schnell Hilfe benötigt, sollte einen Anwalt einschalten. Man kann beim Amtsgericht um einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ansuchen. Wird dieser bewilligt, trägt der Staat die Kosten.