Unterhalt

Das Unterhaltsrecht dient der Sicherstellung der Grundversorgung eines Menschen. Diese wird Unterhalt genannt. Die Unterhaltspflicht folgt aus dem Verwandtschaftsverhältnis, denn an dieses knüpft das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch die Unterhaltspflicht an. Das gilt insbesondere für den Kindesunterhalt.
Das Familienrecht regelt das Recht des Unterhalts in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch. Kinder, Eltern, sonstige in grader Linie verwandte Personen haben ein Unterhaltsrecht. Auch Ehepartnern steht gegenseitig ein Anspruch auf Unterhalt zu. In funktionierenden Ehen stellt die Zahlung des Unterhalts meist kein Problem da.
Im Falle einer Scheidung muss jeder Ehegatte für sich selbst die Verantwortung tragen. So der Grundsatz der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008. Nur in speziellen Fällen liegen Unterhaltsansprüche eines Ehegattens vor. Für Kinder gilt eine andere Regelung. Der Kindesunterhalt muss immer durch die Eltern sicher gestellt werden. Er geht dem Ehegattenunterhalt vor.
Mit der Reform des Unterhaltrechts werden nichteheliche Kinder in Unterhaltsfragen genauso behandelt wie eheliche Kinder. Außerdem wurde der Kindesunterhalt um einen einheitlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erweitert.
Der Unterhalt kann durch Vertrag gemindert oder ausgeschlossen werden, nicht jedoch zu lasten Dritter, insbesondere nicht zu lasten des Staates. So darf ein Unterhaltsverzichtsvertrag nicht dazu führen, dass der Berechtigte nun sozialhilfebedürftig wird.