Wie sicher ist die Basisrente?

Nach der neusten Gesetzgebung funktioniert die Altersvorsorge nach dem so genannten 3-Schichten-Modell. In der ersten Schicht befindet sich neben der staatlichen Rentenversicherung auch die so genannte Basisrente, in der zweiten Schicht befindet sich neben der betrieblichen Altersversorgung auch die Riester-Rente und in der dritten Schicht befinden sich alle anderen privaten Vorsorgeverträge.

Viele Menschen können mit dem Begriff der "Basisrente" aber noch nicht viel anfangen und so ist auch die Skepsis in Zusammenhang mit diesem Produkt noch sehr groß - zu unrecht, wie im Folgenden erläutert werden soll.

Die Basisrente ist angelegt worden als Spiegelbild der gesetzlichen Rentenversicherung, lediglich die Finanzierung funktioniert nicht nach dem Umlageverfahren, sondern, da es sich ja um einen privatwirtschaftlichen Vertrag handelt, kapitalgedeckt.

Um als Basisrentenprodukt zugelassen zu werden, muss die Rentenversicherung ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die auch staatlich garantiert werden. So kann eine Basisrentenversicherung nicht gekündigt, beliehen oder verkauft werden. Lediglich eine Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit und dem Abgleiten in Hartz IV., darf der Staat private Altersvorsorgeverträge angreifen, d.h. diese müssen (von bestimmten Freigrenzen abgesehen) benutzt werden, um den Lebensunterhalt des ALG II. Empfängers zu bestreiten - nicht so bei der Basisrente. Die Gelder, die in der Basisrentenversicherung angespart sind, sind in jedem Fall geschützt.

Auch in Punkte Kapitalanlage sind Basisrenten überaus sicher. Zwar gibt es mittlerweile fondsgebundene Verträge, die in vielen Fällen auch durchaus sinnvoll sind, kapitalgedeckte Verträge bilden aber auch in diesem Segment die Mehrzahl der Versicherungspolice. In naher Zukunft wird sich das aber wohl ändern, denn einige Versicherung locken mittlerweile mit Garantiefondskonzepten bei denen der Kunde, trotz Anlage in Fonds, keine Gelder mehr verlieren kann.