Zinsfreies Zahlungsziel bei Kreditkarten

Kreditkarten teilen sich in zwei große Gruppen, in die Gruppe der Debit-Cards und der Credit-Cards, auf. Nur bei den Credit-Cards handelt es sich um wirkliche Kreditkarten, die als vollwertige Kreditkarte ein zinsfreies Zahlungsziel bieten. Bei der Bezahlung beim Händler oder im Internet ist die Handhabung beider Kartenarten gleich. Anschließend erwirbt das Kreditkartenunternehmen die Forderung des Händlers gegen den Karteninhaber und vergütet dem Händler, eventuell unter Abzug einer Gebühr, den Betrag.
Bei der Debit-Card erfolgt direkt im Anschluß die Belastung des Karteninhabers durch das Kreditkartenunternehmen. Dagegen werden bei der Credit-Card die Belastungen durch das Kreditkartenunternehmen gesammelt. Bei der Beantragung der Kreditkarte wird deshalb ein Verfügungsrahmen vereinbart, bis zu dessen Höhe die Kartengesellschaft die Verbindlichkeiten des Karteninhabers ankauft. Im Regelfall erstellt das Unternehmen einmal pro Monat eine Abrechnung für den Kunden. In dieser Aufstellung sind alle Umsätze aufgeführt, die das Kreditkartenunternehmen seit der letzten Abrechnung für den Kunden angekauft hat. Ein paar Tage nach der Rechnungsstellung erfolgt die Belastung des Verrechnungskontos, im Normalfall vom Girokonto des Karteninhabers. Für den Zeitraum zwischen der Bezahlung beim Händler und der Belastung des Verrechnungskontos gewährt das Kreditkartenunternehmen dem Karteninhaber ein zinsfreies Zahlungsziel auf dem Kreditkartenkonto. Auch wenn die Kreditkarte beitragsfrei bezogen wird, kann ein solcher Service geboten werden.
Bei einer Kreditkarte mit einem revolvierenden Kredit hat der Karteninhaber die Möglichkeit nur einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags zu bezahlen. Der Restbetrag wird als Sollsaldo weitergeführt und auf der Abrechnung der folgenden Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Für diesen Betrag, der seinen monatlichen Verfügungsrahmen reduziert, werden dem Karteninhaber also außerhalb des zinsfreien Zahlungsziels Sollzinsen berechnet. Meistens ist bei diesen Kartenverträgen festgelegt, dass ein Mindestbetrag in Abhängigkeit vom verbrauchten Verfügungsrahmen zurückgezahlt werden muss. Ansonsten kann der Karteninhaber die Kreditkarte innerhalb des eingeräumten Verfügungsrahmens uneingeschränkt weiterverwenden. Die in letzter Zeit aufkommenden Prepaid-Karten sind keine Kreditkarten im eigentlichen Sinne, da die Zahlungen nur auf Guthabenbasis ausgeführt werden.