Eine private oder gesetzliche Krankenversicherung

Ob gesetzlich oder privat versichert. Eine Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder abgeschlossen haben sollte.
Diese Versicherung schützt natürlich in erster Linie vor hohen Behandlungskosten beim Arzt. Denn für den Fall, dass man einmal im Krankenhaus behandelt werden müsste, wären die Kosten so hoch, dass es schnell zum wirtschaftlichen Ruin führen würde. Hier sind nicht nur die Kosten für Arzt und Zahnarzt abgesichert, sonder natürlich genauso die Arzneimittelversorgung und der Krankenhausaufenthalt, egal, ob man in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Die private Krankenversicherung ist freiwillig. Für welche Versicherung man sich letztendlich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen, da es natürlich auch eine Kostenfrage ist.

Die Kündigungsfristen bei der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit Januar 2002 geändert. Mitglieder können mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende ihre Versicherung kündigen. Allerdings ist dann Voraussetzung, dass man 18 Monate in der neuen Versicherung als Versicherter bleibt. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Krankenkasse ihre Beiträge erhöht.

Auf jeden Fall sollte jeder, egal ob gesetzlich oder privat, krankenversichert sein. Krankenversicherungen gab es bereits schon im Mittelalter. Daran erinnert noch in der heutigen Zeit der Johanniter und Malteser-Orden. Einen Versicherungszwang für ausgesuchte Bevölkerungsschicken gibt es, seit Reichskanzler Otto von Bismarck die stattlich organisierte Sozialversicherung eingeführt hat. So wollte er die arbeitende Bevölkerung entlasten.

Im Rückblick auf die letzten Jahre kann man erkennen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse ständig gestiegen sind. Aus diesem Grund überlegen viele der gesetzlich Versicherten, in eine private Krankenkasse zu wechseln.

Eine private Krankenversicherung kann man sich individuell zusammenstellen, von einem ganz normalen Basistarif bis hin zu einer Luxusversicherung ist alles möglich.

Private Krankenversicherung können sich ihre Mitglieder aussuchen. Hier können sie ein Risikozuschlag verlangen, wenn beim zu Versichernden gesundheitliche Probleme vorliegen. Also gilt es, erst die gesetzliche Versicherung kündigen, wenn die Private abgeschlossen und genehmigt ist.