Zahnzusatzversicherung

Die Barmenia hat schon von Beginn an - seitdem die Gesetzlichen Krankenversicherung keine volle Erstattung mehr für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlungen vorsieht - also seit dem Jahr 2005, eine Barmenia Zahnzusatzversicherung im Angebot. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung sieht hierbei eine Erstattung von mindestens 85 Prozent vor. Diese 85 Prozent gibt es bei der Barmenia bei der Zahnzusatzversicherung gibt es sowohl beim Zahnersatz (einschließlich Knochenaufbau, Implantate, Funktionsdiagnostik etc. sowie auch für Inlays und Kunststofffüllungen, für Wurzel- und Parodontosebehandlungen und für Aufbissschienen. Aber auch die Kosten für Akupunktur für die Schmerztherapie und die Kosten für eine Anästhesie sind mit diesen 85 Prozent abgefedert. Sowie auch die Kosten für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen. Dabei sind im Rahmen der Erstattung dieser Zahnzusatzversicherung die Gebühren innerhalb des Gebührenrahmens der Gebührenordnung für Zahnärzte (wobei hierunter auch persönliche zahnärztliche Leistungen mit einem Satz des 3,5fachen fallen) erstattungsfähig. Die Barmenia Versicherung ist ein Versicherungsunternehmen, das schon seit 1904 auf dem Markt mit verschiedenen Produkten aktiv ist. Natürlich richtet sich dieses Versicherungsunternehmen auch immer danach mit seinen Angeboten, wenn sich in der Politik etwas verändert. Und im Gesundheitswesen ist es so, das sich seit den 1990er Jahren fast jedes Jahr etwas ändert. Doch vor allem im Zahnmedizinischen Bereich wurden sehr starke Leistungskürzungen vorgenommen in den letzten Jahren.