Behindertengerechte Immobilien

Sollen Immobilien von Menschen mit körperlichen Behinderungen bewohnt werden können, kann man heute auf zahlreiche technische Hilfsmittel zugreifen.

Unter welchen Umständen man für körperbehinderte Menschen Zuschüsse beim Umbau von Immobilien bekommt, kann man unter www.immobilien-und.ch erfahren. Schon bei der Planung eines Baus sollte man auf einige Dinge achten, möchte man sich die Option eines behindertengerechten Umbaus vorbehalten. Das geht schon bei der Breite der Türdurchgänge los. Das Mindestmaß der Türbreite muss 80 Zentimeter sein, wobei für die Benutzung durch Rollstuhlfahrer sogar 0,90 Meter empfohlen werden. Dabei sollten die Durchgänge möglichst so gestaltet sein, dass dabei keine Höhenunterschiede überwunden werden müssen.
Auch die Treppen müssen eine ausreichende Breite aufweisen und möglichst nicht verwinkelt sein. Sie können mit Treppenliften in verschiedenen Formen nachträglich bestückt werden, mit denen auch Kehren und Wendelungen überwunden werden können. Optimal wäre es natürlich, wenn man den Platz für einen Aufzug schaffen könnte oder die Eingangsbereiche und Treppenhäuser so gestaltet, dass nachträglich ein Plattformlift eingebaut werden kann.
Wer den Wohnraum in seinen Immobilien an behinderte Menschen vermieten möchte, sollte auch bei der Gestaltung der Sanitärbereiche einige Dinge beachten. Auch hier stehen die Durchgangsbreiten im Vordergrund. Darüber hinaus sollte die Toilette für Behinderte etwas höher als normal angebracht werden und ringsherum so viel Platz sein, dass man auch mit einem Rollstuhl bequem heranfahren kann. Idealerweise wird der Waschplatz auf einem Schienensystem angebracht und mit flexiblen Schläuchen an die Wasserzuführungen und die Abwasserleitung angeschlossen, so dass er mit einfachen Handgriffen in der Höhe verstellt werden kann.
Körperlich eingeschränkte Menschen wissen auch die ebenerdige Dusche zu schätzen, wobei man darauf achten sollte, dass der Boden mit kleinen rutschfesten Fliesen versehen wird und ausreichend Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind. Die Wechselsprechanlage der Türklingel sollte auf einer Höhe angebracht werden, die man auch vom Rollstuhl aus erreichen kann und deren Klingellautstärke in verschiedenen Stufen eingestellt werden kann. Was man sonst bei der Planung und beim Bau von Immobilien für Körperbehinderte beachten sollte, kann man im World Wide Web nachlesen. Nützliche Hinweise über Behindertengerechtes Wohnen in Immobilien findet man unter immobilien-inserieren.ch.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de