Neuregelung zum EEG

Es wurde im Rahmen des Energiepaketes eine Novellierung des EEG beschlossen. Die Infos zum EEG lauten wie folgt. Ab dem 1. Januar 2012 gibt es eine Neuregelung hinsichtlich der weiteren Degressionsentwicklung. Die Einspeisevergütungen werden ab dem Stichtag jährlich immer zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Der Wachstumskorridor ändert sich dabei nicht. Wie auch in den vergangenen Jahren wird es weiterhin eine Basisdegression von 9% geben, wenn der Zubau zwischen 2.5000 und  3.500 MWp liegt. Es gilt dabei weiter die Zeitspanne Oktober des vorletzten Jahres bis zum September des Vorjahres. Die Anpassungen des neuen Jahres beziehen sich auf die Anpassungen des 1 Januar des Vorjahres. Maximal bei 15 % kann die wachstumsabhängige Zwischensenkung zum 1. Juli betragen.

Die Eigenverbrauchsregelung wird um zwei Jahre verlängert. Nutzbar ist sie weiterhin nur bei gebäudebezogenen PV-Anlagen, diese müssen aber vor dem 1.1.2014 in Betrieb sein müssen. Auch in Zukunft bleibt die Eigenverbrauchsregelung bei Anlagen bis maximal 500 kWp begrenzt wie auch die differenzierte Vergütung des Eigenverbrauchs mit der 30 % Regelung. Die Vergütungsstruktur der Freiflächenanlagen bleibt ebenfalls erhalten. Konversionsflächen werden weiterhin etwas besser vergütet. Eine Einschränkung gibt es jedoch im Bereich der Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen im Bereich der Vergütungsfähigkeit bei der Photovoltaik Einspeisevergütung 2012.