Schöne Professioneller Carport

Auch ohne Baugenehmigung zum Carport
 
Meinen doch einige, sie benötigen keine Baugenehmigung für den Carport.
Das mag in einigen Bundesländern auch der Fall sein, allerdings ist es in anderen wiederum so wie bei den Fertiggaragen. Eine Baugenehmigung ist ein Must-have.
Der Carport muss allerdings nicht unbedingt Carport heißen. Er kann auch Unterstellplatz für Wäsche heißen, bei dem der Hausbewohner nachts einfach seinen fahrbaren Untersatz abstellt. Wird man dadurch nun die Pflicht der Baugenehmigung los?
Leider nein – es ist, wie bereits erwähnt, Sache des Bundeslandes, ob es für diese unbebaute Fläche einer Genehmigung bedarf. Grundsätzlich gilt: Wer an seinem Grund und Eigentum etwas umbauen möchte, muss sich eine Genehmigung einholen.
Und bevor es zu größeren Schwierigkeiten mit Behörden kommt, empfiehlt sich jedem zukünftigen Besitzer eines Carport, dass dieser sich Genehmigungen einholt. Sind diese doch im Vergleich zu den Strafen bei Nichteinhaltung recht preiswert gehalten.
Wurde nun diese Baugenehmigung – für den Bauherrn sicher aus unerfindlichen Gründen – abgelehnt, ist es ratsam, sich einen Architekten zu Rate zu ziehen, der sich auch mit diesen Genehmigungen auskennt. Vielleicht bedarf es nur eines anderen Platzes und der Carport ist dann genehmigt.
Bei Fertiggaragen gibt es selten dieses Hin und Her. Im Außenbereich definitiv nicht genehmigt, können Fertiggaragen in Innenteil unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien – so zum Beispiel Grundstücksgrenzen, Größe der Fertiggaragen, Anbau an bestehende Gebäude, etc. – genehmigt werden. Informationen über die einzelnen Punkte, die zur Genehmigung von Fertiggaragen notwendig sind, erhält der Ratsuchende beim Bauamt oder auch bei einem Architekten, der meist gegen Honorar diese Arbeit übernimmt. Für Fertiggaragen ist es ratsam, diese gleich beim Hausbau mit ein zu planen.
 
Autor: Sandra Müller
Mail: sandy.mueller1(at)gmx.net