Paartherapie – Berliner Richter legen neue Maßstäbe fest

Berliner Richter schaffen neue Maßstäbe bezüglich Sorgerechtsentscheidungen. Nach dem der europäische Gerichtshof festgestellt hatte, dass nicht verheiratete Männer bezüglich des Sorgerechts benachteiligt wären, haben Berliner Richter ihre Rechtsprechung dementsprechend ausgelegt. So wird nicht nur einmal schnell über ein Sorgerecht zugunsten der Mutter entschieden. Laut der Definition des europäischen Gerichtshofes benötigen Kinder beide Elternteile. So wird man es heute schwer haben, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Wer demnach eine Sorgerechtsklage anstrebt, sollte sich keine Hoffnung machen, dass alleinige Sorgerecht zu bekommen. Bis ein Richter wirklich eine Entscheidung trifft, dauert, da er erst eine Paartherapie in Form einer Mediation anordnet. Bei einer Sorgerechtsklage ist es mittlerweile Gang und Gäbe, dass beide Ex-Partner zur Mediation müssen, um den Richtern eine Entscheidung zu ermöglichen. Da man Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben. Als Problemlösung und Entscheidungshilfe ist es sicherlich eine gute Lösung beide Streitpartner zur Klärung ihres Problems zur Paartherapie zu schicken. Als Anordnung die Ehetherapie? Berliner Richter beantworten diese Frage mit einem deutlichen Ja. Sie meinen selbst wenn man sich scheiden lässt, wird man auf Dauer dennoch noch ein Paar bleiben und zwar ein Elternpaar. Dennoch gibt es bei der Eheberatung als Hilfsmittel für die Klärung von Sorgerechtsstreitigkeiten ein Wider. So hat die Eheberatung nur dann Sinn, wenn auch beide Streitpartner an einer Klärung ihrer Probleme interessiert sind. Bescheinigungen die Vermittler der Mediation, dass beide Partner so verstritten sind und keine Möglichkeit der Einigung gegeben ist, muss der Familienrichter eine Entscheidung treffen, um für die Kinder den Familienfrieden wieder herzustellen.