Arbeitsrecht 2011

Die meisten Streitigkeiten, mit denen Gerichte zu tun haben, spielen sich im Bereich des Privatrechts ab. Nachbarn gehen nun einmal sehr gerne aufeinander los. Doch auch viele Arbeitnehmer streiten sich mit ihren Arbeitgebern. Die Grundlage für die Rechtsprechung ist in diesem Fall das Arbeitsrecht.
Änderungen in 2011
Im Jahr 2011 gab es im Bereich Arbeitsrecht einige Änderungen, die jeder Arbeitgeber berücksichtigen muss. Ansonsten kommt es automatisch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nach dem Arbeitsrecht 2011 dürfen Arbeitgeber beispielsweise ihre Mitarbeiter nicht mehr so ganz ohne Grund überwachen. Geschützt werden durch das neue Arbeitsrecht auch Leiharbeiter in einem weiteren Umfang. Die wohl wichtigste Änderung ist jedoch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte. Das heißt es wird ab 2011 keine Lohnsteuerkarte mehr geben. Die Erhebung erfolgt ab sofort elektronisch. Doch dafür haben sich die Arbeitgeber bereits gerüstet, weil diese Änderung schon seit längerer Zeit feststeht.
Die Arbeitgeber haben entsprechend schon im letzten Jahr die relevanten Daten über Arbeitnehmer gespeichert. Ab 2012 sind diese Daten dann in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt. Die Unternehmen, die die Erfassung der Daten versäumt haben, haben 2011 noch Gelegenheit dies nachzuholen. Es handelt sich in 2011 um eine Übergangsregelung.
Das Arbeitsrecht greift im Übrigen schon beim Online Recruting. In beiden Bereichen ist es wichtig, dass ein Unternehmen die Mitarbeiter entsprechend fit sind in diesen Bereichen. Seminare zielen auf die Fortbildung in diesen Bereichen ab. Zum Seminarinhalt bei der neuen Form der Bewerbung gehört unter anderem auch eine Schulung im Umgang mit Xing, Facebook, Twitter und Co. Auch hier begeben sich immer mehr Unternehmen auf die Suche nach potentiellen Mitarbeitern.