Autozulassung mittels Kurzkennzeichen

 
Bei der Zulassungsstelle kann ein Fahrzeuginhaber eine Autozulassung mittels Kurzkennzeichen beantragen. Besonders beliebt, bzw. häufig vorkommend ist die Autozulassung mittels Kurzkennzeichen als Tages-Kennzeichen. Diese Art der Autozulassung mittels Kurzkennzeichen wird insbesondere für die Überführung für einem Fahrzeug (egal ob nun für ein PKW, einen LKW, ein Krad oder einen Anhänger) benötigt.
Möglich ist dies allerdings nur innerhalb von Deutschland. Eine Autozulassung mittels Kurzkennzeichen ist dabei ohne die Vorlage von Fahrzeugpapieren möglich. Dabei müssen die Kurzkennzeichen nach dem Ablauf der Gültigkeit nicht zurückgebracht werden.
 
Um allerdings ein Kurzkennzeichen für die Autozulassung zu erhalten, ist es erforderlich, dass ein gültiger Personalausweis durch den zukünftigen Fahrzeughalter oder eben dessen Reisepass vorlegt werden kann. Darüber hinaus benötigt wird auch eine Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung, und zwar spezielle eine für Kurzkennzeichen. Diese kostet rund 3 Euro und ist bei der Versicherung zu haben. Was die Gebühren bei der Autozulassung angeht, so muss der Fahrzeughalter mit rund 10 Euro rechnen, die Kosten fürs Kennzeichen-Paar betragen ca. 25 Euro. Der Tipp der Experten dabei ist, dass wenn nach dem Ablauf der fünf Tage geplant ist das Auto eh zuzulassen, so sollte man die Deckungskarte für das Kurzkennzeichen schon bei der Versicherung holen, bei der man auch sein Fahrzeug künftig im Rahme einer Autoversicherung versichern möchte. Diese wird dabei den tatsächlichen Versicherungsbeginn einfach vorverlegen. Damit entfallen schon mal die Kosten für die Deckungskarte. Und fünf Tage früher oder später versichert wirkt sich letztlich auf den Gesamtbetrag nicht wesentlich aus. Hat man sich allerdings als Fahrzeughalter noch nicht für eine Versicherungsgesellschaft entschieden, ist die Lösung mit dem Kurzkennzeichen bei einer x-beliebigen Versicherung auch eine Lösung.