Kontrolladressen für ein Unternehmen

Kontrolladressen sollten in der Regel von jedem Unternehmen in den derzeitigen Adressbestand eingepflegt werden, denn diese verschaffen jedem Unternehmer die Möglichkeit über einen Adressmissbrauch sofort informiert zu werden, wenn ein solcher erfolgt. Jedoch sollte nicht nur eine Kontrolladresse verwendet werden, denn in jedem Datensatz sollten immer unterschiedliche und auch mehrere dieser Adressen eingebaut werden.
Plant ein Unternehmen zum Beispiel eine Telefonaktion oder auch eine Mailingaktion über einen Subunternehmer ausführen zu lassen, so dienen die Kontrolladressen in diesem Fall sogar zwei Kontrolloptionen.
Zum einen kann der Unternehmer überprüfen, ob der Auftrag nach den vorab vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen ausgeführt wurde und zum anderen kann der Unternehmer auf diesem Weg auch gleich prüfen, ob die Adressen, welche er geliefert hat auch wirklich nur für diesen einen Auftrag genutzt worden sind. Häufiger als die meisten Unternehmer glauben, wird die Datenbank, welche von einem zur Verfügung gestellt wurde auch im Anschluss und zum Teil sogar erst Monate und teilweise sogar Jahre später für eine andere Maßnahme genutzt. Das kann sehr unangenehm für den Unternehmer werden, denn zum einen kann diesen ein Missbrauch sehr teuer zu stehen kommen und zum anderen kann ein Unternehmer aber auch durch solch einen Missbrauch das Vertrauen seiner Kunden verlieren. Hier kann der Unternehmer eventuell sogar heftige Umsatzeinbüßen dafür verzeichnen.