Arbeitslos

Täglich passiert es hunderten von Menschen- sie bekommen vom Arbeitgeber ihre Kündigung! Wichtig ist es jetzt sich bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden und das sobald man die Kündigung erhalten hat, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Anrecht auf Arbeitslosengeld hat jeder, der in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem durchschnittlichem Netto-Gehalt und beträgt derzeit 60 % davon bzw. 67 % für Antragsteller mit Kind. Der Dauer des Anspruches ist vom Lebensalter und von der Zeit der Versicherungspflichten Beschäftigung abhängig. Während der Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld ist es möglich eine Nebenbeschäftigung auszuüben. Diese darf jedoch 14 Stunden in der Woche nicht überschreiten und es sind auch nur 165 Euro im Monat anrechnungsfrei.