Aufhebungsvertrag – bloß nicht unterschreiben

Wer von seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor die Nase gesetzt bekommt, sollte diesen laut Rechtsanwalt Konstanz nicht unterschreiben, denn der Aufhebungsvertrag hat Folgen und zwar negative für den Angestellten. Wenn dieser Freiwillig auf sein Angestelltenverhältnis verzichtet, wird er eine dreimonatige Sperre vom Arbeitsamt bekommen, in dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosen Geld. Ist der Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben, sollte man wissen, dass laut Arbeitsrecht dieser ungültig ist, wenn die vorher genannten Folgen nicht im Aufhebungsvertrag schriftlich fixiert worden sind. Allerdings müssen hier bestimmte Fristen eingehalten werden und so sollte man sich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen, der sich damit gut auskennt und seine Interessen zu vertreten weiß.