Dachdecker - Wir bauen das Dachgeschoß aus

Der Dachdecker und der Dachgeschoßausbau

Innenraumgestaltung
Die Raumwirkung ist abhängig von der Größe der Räume, der Verbauung der Abseite (die Abseite ist der Dachzwickel am Fuß des Daches) und von der Tatsache, ob eine horizontale Decke eingezogen wird oder die Dachwände bis zum First reichen. Räume im Dachgeschoss müssen groß bleiben, da sonst besonders flachgeneigte Dachflächen beengend wirken. Es ist daher üblich geworden, alle schrägen Flächen von der Traufe bis zum First als Wände auszubilden. Für die Verbauung der Abseite gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die allerdings zur Voraussetzung haben, dass der ganze Raum des Zwickels innerhalb der wärmegedämmten Dachwand liegt. Man kann die Heizung mit Verkleidung in den Zwickel verlegen, Schreibtische, Bücherborde, Schränke und Betten zum Ausziehen, die tagsüber als Sofa dienen, einbauen. Ganz frei lässt man die Abseiten, wenn das Dach ziemlich steil ist oder wenn die niedrigen Raumteile Kindern als Vergrößerte Spielfläche dienen können.
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Auf eine Decke im Kehlbalkenbereich, also bei etwa 2,30 m bis 2,50 m Höhe, sollte man eigentlich verzichten. Erstens entsteht darüber der sogenannte Spitzboden, in dem man sich nur kriechend bewegen kann, zweitens verkleinert man den nötigen Luftraum der ohnehin durch die Dachschrägen verengten Wohnräume. Man braucht auch keine Angst zu haben, zu große Leerräume mitheizen zu müssen. Denn auf der einen Seite fallen durch die Dachschrägen bereits bis zur Höhe von 2,50 m Raumanteile weg, zum anderen ist zu beachten, dass die Wärme, die ja bekanntlich auch im Hause nach oben steigt, sich im Firstzwickel staut. Sie staut sich bis zur Unterkante der obersten Fensterstürze. Das ist eine Tatsache, die unbedingt zu beachten hat, wer, wie im Bild 11 zu sehen ist, eine Schlafgelegenheit  in  den  Spitzboden  verlegt.  Dort kann man sich nämlich nur dann unbeschadet aufhalten, wenn noch darüber Lüftungsklappen in die Dachfläche oder in den äußersten Giebelzwickeln eingebaut sind.

Dachformen und lichte Höhe von Dachgeschoßräumen
Die Ausbaubarkeit eines Daches wird ganz entscheidend von der Neigung der Dachfläche bestimmt. Die in den Bauordnungen der Länder genannte lichte Mindesthöhe von 2,30 m muss über der Hälfte der bewohnten Grundfläche vorhanden sein. In Bild 18 ist diese Bestimmung bei einem Walmdach dargestellt. Die Fläche 3 mit einer lichten Höhe bis 1 m geht überhaupt nicht in die Wohnfläche ein. Wenn man nun die übrigen Flächen 1 und 2 zusammenaddiert, muss die Fläche 1 mindestens 50 Prozent von 1 und 2 ausmachen. Aufgrund dieser wohlüberlegten Bestimmung lassen sich Dächer unter 35° Neigung nicht ausbauen. Ausnahme sind die sehr seltenen Drempeldächer, bei denen im Traufbereich die Außenwände noch ein Stück weit über den Dachgeschoßfußboden hochgeführt sind.

Walmdächer eignen sich nicht gut für den Ausbau, da der Dachraum von allen vier Hausseiten eingeengt wird und der verbleibende Raum meist kaum mehr der obengenannten Baubestimmung entspricht. Außerdem lässt sich bei ihnen oft die Zugangstreppe nicht so mittig ins Haus legen, dass die vorgeschriebene Kopfhöhe von 2 m für Treppendurchgänge erreicht wird. Steile Satteldächer eignen sich am besten für den Ausbau.

Die Wohnflächenberechnung, die der Baueingabe beigefügt sein muss, geht nun nicht von der Höhe von 2,30 m aus. Alle Raumteile, die bereits eine lichte Höhe von 2,00 m haben, gehen voll in die Berechnung ein, solche zwischen 1 m und 2 m werden nur halb angerechnet. Unter einem Meter bleibt der Raum unberücksichtigt. Nach den genannten Bestimmungen wird man sich ein Bild von der zu gewinnenden Wohnfläche machen können. Leider wird die Ausbaubarkeit häufig auch bei einem Satteldach durch Pfosten, Streben oder Hängesäulen erschwert oder gar verhindert. Keinesfalls darf ohne Statiker in die Holzkonstruktion eingegriffen werden.