Up-to-Date in Sachen Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterliegt einem schnellen Wandel, Kenntnisse auf diesem Gebiet veralten sehr schnell oder erweisen sich zumindest bald als lückenhaft. Auf dem aktuellen Stand zu bleiben, erweist sich rasch als eine zeitaufwändige Aufgabe, da längst nicht alle wichtigen Neuerungen auf Gesetzesänderungen zurückzuführen sind. Bisweilen ändern die Gerichte ihre Rechtsprechung, zahllose Urteile der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts müssen beachtet werden. Ein Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht erspart umfangreiche Recherchen in juristischen Datenbanken. Ein renommierter Anbieter von Seminaren dieser Art ist der Forum Verlag Herkert.
 
Aktuelle Entwicklung im Arbeitsrecht
Beispiele für grundlegende Änderungen der Rechtsprechung sind schnell gefunden. Eine aktuelle Entwicklungstendenz der Rechtsprechung betrifft beispielsweise die so genannten Bagatelldiebstähle. Traditionell sahen die Gerichte hier einen hinreichenden Kündigungsgrund, selbst der Diebstahl geringwertiger Sachen im Wert von wenigen Cent wurde regelmäßig als Kündigungsgrund akzeptiert. Mittlerweile fordert die Rechtsprechung hier eine detaillierte Abwägung im Einzelfall. Ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht gibt Auskunft darüber, wann eine Kündigung nach neuester Rechtsprechung gerechtfertigt erscheint. Ebenfalls weitreichende Folgen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit nicht tariffähig sind. Ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht klärt über die Folgen und etwaige rückwirkende Ansprüche der nach diesen Tarifverträgen bezahlten Arbeitnehmer auf. Erstinstanzliche Urteile dazu liegen bereits vor, in Einzelfällen wurden Arbeitnehmern rückwirkend erhebliche Nachzahlungsansprüche zuerkannt.
 
Ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht ist eine sinnvolle Investition
Fehler passieren schnell in dieser komplexen Materie, und sie sind meist teuer! Nicht wenige vermeintlich befristete Arbeitsverhältnisse erweisen sich beispielsweise bei näherem Hinsehen als unbefristet. Auch im Kündigungsschreiben lauern manche Fallstricke. Selbst eine vermeintlich narrensichere Kündigung in der Probezeit kann sich als unwirksam erweisen, wenn im Kündigungsschreiben unnötigerweise zweifelhafte Kündigungsgründe aufgeführt werden. Ständig im Fluss befindet sich auch die Rechtsprechung zum Thema EDV am Arbeitsplatz. Darf der Arbeitgeber Mails der Angestellten mitlesen? Welche Überwachungsmaßnahmen sind zulässig? Wann rechtfertigt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz eine Abmahnung oder eine Kündigung? Ein Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht hilft, hier auf dem neuesten Stand zu bleiben. Diese Investition zahlt sich bereits aus, wenn nur ein einziger Fehler dadurch vermieden wird!