Doktorarbeit publizieren: der Verlagsvertrag

Jeder Doktorand muss seine Doktorarbeit publizieren. Das ist gemäß dem Promotionsverfahren in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät vorgeschrieben. Bei der Publikation einer Doktorschrift ist es immer ratsam, sich an einen Spezialisten für die Veröffentlichung von Dissertationen wenden. Ansprechpartner sind hier die wissenschaftlichen Fachverlage, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben. Bei einem Fachverlag erhalten alle Dissertationen eine ISBN (Internationale Standard-Buch-Nummer) und werden an das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) sowie an den Neuerscheinungsdienst der Deutschen Nationalbibliothek gemeldet. Der Doktorand seine Doktorarbeit publizieren möchte, schließt er zu diesem Zweck einen Verlagsvertrag mit dem Fachverlag. Der Verlagsvertrag ist Teil des Verlagsrechts und ein Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Diese besagen, dass der Inhaber des Verlagsrechts zunächst immer der Urheber selbst ist. Ein Verlagsvertrag liegt also immer dann vor, wenn der Urheber - in diesem Fall der Doktorand - einem Verleger das Verlagsrecht an seiner Doktorarbeit überträgt. Im Rahmen des Vertrages werden außerdem Dinge wie die Höhe der Auflage, konkrete Vereinbarung zur Herstellung der Dissertation, ein eventueller Druckkostenzuschuss oder Bestimmungen zum Autorenhonorar, zu den Produktionszeiten und zur Lieferung schriftlich festgehalten. Auch sämtliche zur Werbung erforderliche Maßnahmen sind Bestandteil eines seriösen Verlagsvertrages. Hier geht es zum Beispiel um die Versendung von Rezensionsexemplaren an Fachzeitschriften beziehungsweise von Verlagsprogrammvorschauen an Buchhandlungen und Bibliotheken.