Existenzgründung mit Hausmeisterservice

Die Existenzgründung als Hausmeisterservice ist einer beliebtesten Gründungsvorhaben in Deutschland. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Einzelunternehmer, die als Einzelkämpfer an der Start gehen und von Kontakten zu Hausverwaltungen, zu Unternehmen aus der Baubranche oder ähnlichem profitieren. Reich wird man mit einer Existenzgründung als Hausmeisterservice kaum, das ist den meisten Gründern in diesem Bereich bereits bekannt. Weniger bekannt hingegen sind die berufsrechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit einer solchen Existenzgründung stehen.

Für die berufsrechtliche Einordnung eines Hausmeisterservice als selbstständige Tätigkeit ist die genaue Definition der zukünftigen Tätigkeiten von grosser Bedeutung. Wer als selbstständiger Hausmeisterservice lediglich Kontrollaufgaben (beispielsweise die Kontrolle des Gebäudezustandes) und einfache Arbeiten wie das Räumen von Schnee, die Reinigung und Entrümpelung von Gebäuden, einfache Gartenpflegearbeiten und ähnliches übernimmt, der kann sein Gewerbe einfach anmelden und hat die Existenzgründung damit erledigt.

Kommen im Rahmen eines Hausmeisterservice jedoch Tätigkeiten hinzu, die dem Handwerk ähnlich sind, wird der Hausmeisterservice auch dem Handwerk zugeordnet. Typische Hausmeistertätigkeiten, die hierunter fallen sind beispielsweise die Ausführung von einfachen Reparaturen, das Verlegen von Fliesen oder von Böden und ähnliche Aufgaben. Wer diese Dienste im Rahmen einer Existenzgründung anbieten will, der fällt dann in die Zuständigkeit der Handwerkskammern und muss sich dort auch eintragen. In den meisten Fällen kann dabei von einer genehmigungsfreien handwerklichen Tätigkeit ausgegangen werden; die Anmeldung bei der Handwerkskammer ist aber dennoch erforderlich, sobald einfache handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden sollen.

Genehmigungsfreie Tätigkeiten sind im Rahmen einer handwerklichen Existenzgründung verhältnismässig problemlos. Ein Meisterbrief ist nicht erforderlich, um eine so genanntes genehmigungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe anzumelden. Wer jedoch angibt, beispielsweise Malerarbeiten ausführen zu wollen, der muss damit rechnen, dass ein Meisterbrief verlangt wird. Im Gegensatz zu Tätigkeiten wie dem Bodenlegen fallen Maler laut Handwerksordnung unter die Genehmigungspflicht und unterliegen damit strengen Regelungen.

Wer also die Existenzgründung als Hausmeisterservice plant, sollte sich vorher informieren, welche berufsrechtlichen Regelungen genau gelten und welche Tätigkeiten einen Meisterbrief voraussetzen. Die Informationen hierüber finden sich in der jeweils gültigen Fassung der Handwerksordnung  Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Handwerkskammern.
Autor/in: Andrea Claudia Delp
Kontakt: info(at)amaveo.de