Geheimhaltungserklärung – Freiwillig einander vertrauen

Im Gegensatz zu einem Betriebsgeheimnis ist die Geheimhaltungserklärung eine freiwillige Angelegenheit zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern. Eine andere Formulierung für Betriebsgeheimnis ist Geschäftsgeheimnis. Jeder Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennt diese Begriffe. Es liegt auf der Hand, dass zum Beispiel die Rezepte für das Getränk Coca Cola oder für die Sacher Torte Betriebs- respektive Geschäftsgeheimnisse sind.
Eine Geheimhaltungserklärung ist eine freiwillige Willenserklärung der Beteiligten, einen bestimmten Sachverhalt geheim zu halten, also keinem Außenstehenden zugänglich zu machen. Und wenn das doch der Fall sein sollte, wird in einer solchen Geheimhaltungserklärung näher geregelt, wie das vor sich gehen kann.
Eine permanente Problematik bei derartigen Geheimhaltungserklärungen ist deren Zeitdauer. Sie wird in einer solchen Erklärung klar definiert und endet meistens mit Ablauf des Vertrages.Es gibt im Wirtschaftsleben aber auch Situationen, in denen die Geheimhaltungserklärung über das Vertragsende hinaus gelten soll bis hin zu muss. In solchen Fällen ist es schon von der Form her immer von Vorteil, wenn die Geheimhaltungserklärung ein separates Schriftstück, also eine eigene Erklärung ist. Es muss zwar eine direkte Verbindung zu dem eigentlichen Vertrag hergestellt und formuliert sein. Aber wenn der Vertrag beendet ist, kann die Geheimhaltungserklärung dann als ein eigener Vertrag weiterlaufen und gültig sein.