Gründen mit Erfolg: Der Gründungszuschuss

Eine Existenzgründung ist oft mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Dabei kommt gleichzeitig anfangs nicht allzu viel Geld in die Kasse. Hierbei kann der so genannten Gründungszuschuss sehr hilfreich sein. Er steht Arbeitslosen zu, die einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld Eins haben. Damit können auch solche Gründer, die Ihren Job auf eigene Initiative hin gekündigt haben, den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen.

Der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung von der zuständigen Arbeitsagentur monatlich ausbezahlt. Dem Arbeitslosengeldanspruch werden 300 EUR hinzugerechnet und schon liegt die Höhe der monatlichen Förderung fest. Für die Beantragung müssen unbedingt die notwendigen Formalitäten eingehalten werden. Ein Businessplan muss geschrieben werden, eine Tragfähigkeitsbescheinigung wird gebraucht und eine Gewerbeanmeldung oder eine steuerliche Anmeldung. Selbstverständlich darf auch der ausgefüllte Antrag auf Gründungszuschuss nicht fehlen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld der Existenzgründung gut über den Gründungszuschuss und die damit verbundenen Formalitäten zu informieren. Wer aber gut informiert ist, kann über neun Monate den Lebensunterhalt absichern und darüber hinaus noch auf einen Verlängerung mit einem kleinem Betrag von derzeit 300 EUR über sechs weitere Monate hoffen.

Autor/in: Andrea Delp
Kontakt: info(at)amaveo.de