Hartz IV in der Arbeitswelt

Wer ins Arbeitsleben eingetreten ist, muss sich vielleicht auch einmal mit der Hartz IV Problematik befassen. Nämlich dann, wenn er arbeitslos geworden ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Hartz IV ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es hat die bisherige Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe im Arbeitslosengeld II (ALG 2) zusammengefasst. Dieses ALG 2 wird umgangssprachlich Hartz IV genannt. Einen Anspruch auf Hartz IV hat nur, wer bedürftig ist, also über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Des weiteren muss der Hartz IV Empfänger alles in seiner Macht stehende unternehmen, um wieder eine Arbeitsstelle zu erhalten. Er muss sich laufend bewerben, ein Bewerbungstraining absolvieren und evt. einen Ein-Euro-Job annehmen.
Der aktuelle Hartz IV Regelsatz beträgt am 1. Januar 2009 357 Euro für eine alleinstehende Person. Der Lebenspartner und die Kinder erhalten 90 bzw. 80-60 Prozent des Regelsatzes. Die Hilfeempfänger, die gegenseitig füreinander einstehen, also sich etwa unterhaltsverpflichtet sind, nennt man Bedarfsgemeinschaft.