Lesenswerte Informationen für Grenzgänger

Personen, die ihr Leben als sogenannte Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bestreiten, haben einiges zu beachten. Bürokratische Regelungen, die für einen Staat zutreffen, müssen woanders nicht unbedingt zutreffen. Um anfallende Kosten gering zu halten, ist immer ein kritischer Vergleich angebracht.
Das gilt unter anderem auch für die Wahl der Krankenversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden Grenzgänger sind krankenversicherungspflichtig. Dies verlangt das KVG (Krankenversicherungsgesetz) der Schweiz. Weiterhin ist entscheidend, dass schweizer Angestellte sich selbst versichern müssen. In Unterscheidung zur deutschen Gesetzeslage, ist die dortige Versicherungsabwicklung unabhängig vom Arbeitgeber. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
In Deutschland lebende Grenzgänger können sich jedoch innerhalb einer dreimonatigen Frist von dieser Pflicht befreien lassen. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. 
Die erwähnte Befreiungsfrist beginnt mit Antritt der Beschäftigung. Arbeitnehmern, die in Deutschland leben steht es dann offen, eine Befreiung zu beantragen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Ebenfalls von Bedeutung ist, dass die jeweils gewählte Krankenversicherung in beiden Staaten akzeptiert wird.
Es bieten sich verschiedene Alternativen für einen Grenzgänger an, wenn es um einen geeigneten Versicherungsabschluss geht. Er kann sich bei einer gesetzlichen Versicherung absichern, oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Selbstverständlich kann man sich auch bei anerkannten Krankenversicherungen der Schweiz absichern. Schließlich gibt es auch noch eine andere Variante: Dieses Modell nennt sich Mondial. Eine Option, die einen Versicherungsschutz bietet, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Besonders ratsam ist es sicher, sich auch um einen individuellen Beratungstermin bei Fachleuten zu kümmern. Eine frühzeitige Organisation bietet sich immer auch für alle anderen Formalitäten an, die man als baldiger Grenzgänger bewältigen muss. Auf diese Weise verpasst man auch keine wichtige Frist. Sobald der Grenzgänger einen als gleichwertig anerkannten Versicherungsschutz für sich und seine Familie gefunden hat, folgt noch der schriftliche Antrag auf Befreiung. Dieser Antrag muss bei dem zuständigen Kanton eingereicht werden.