Vorsorge für Berufsunfähigkeit

Erkrankungen des Kreislaufs oder der Gelenke können heute sehr schnell dazu führen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Die Aufgabe der Arbeit wegen Krankheit bedeutet für alle Personen, die nach dem Stichtag 1. Januar 1961 geboren sind, ein enormes finanzielles Risiko, denn die Rentenversicherung zahlt nur noch eine sehr geringe Rente bei Berufsunfähigkeit. Diese Erwerbsminderungsrente berechnet sich nach dem letzten Einkommen und der noch verbliebenen Restarbeitskraft. Kann der Versicherte noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag eine Tätigkeit ausüben, wird die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt - ca. 25 Prozent vom letzten Nettoeinkommen. Bei einer möglichen Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden am Tag gibt es die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 50 Prozent des Einkommens. Die Differenz zwischen der geringen Erwerbsminderungsrente und dem bisher gezahlten Arbeitsnettoeinkommen muss also überbrückt werden. Die beste Vorsorge hierfür bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Versicherungsfall eine Rente zahlt. Die Höhe der Rente kann aus verschiedenen Rentenstufen gewählt werden. Sie sollte aber auf jeden Fall die mögliche Lücke abdecken. Betrug der monatliche Nettolohn beispielsweise vor der Arbeitsunfähigkeit 1.500 Euro, würde die Rentenversicherung eine halbe Erwerbsminderungsrente von rund 375 Euro und eine volle Erwerbsminderungsrente von 750 Euro zahlen. Wenn der bisherige Lebensstandard gehalten werden soll, müsste die private Berufsunfähigkeitsversicherung über eine Rentenleistung zwischen 750 Euro und 1.100 Euro abgeschlossen werden. Bei Vertragsabschluß sollte darauf geachtet werden, dass entsprechend möglicher Gehaltssteigerungen eine Anpassung der Versicherungsleistung möglich ist.