Der Weg in die Selbstständigkeit

Die Gründe, warum heute doch so viele Menschen den Weg in die Selbstständigkeit wagen, ist unterschiedlich. Viele streben nach Unabhängigkeit. Für viele ist die Selbstständigkeit auch der einzige Weg, der aus der Arbeitslosigkeit herauszeigt. In Deutschland ist es aktuell so, dass Arbeitslose, die sich selbstständig machen vom Staat auch eine Unterstützung erhalten. Es ist dabei jedoch so, dass die Förderung der selbstständigen Existenz dabei nicht von einer bestimmten Gesellschaftsform abhängig ist, die derjenige, der sich selbstständig macht, wählt – alle Gesellschaftsformen sind möglich und zwar von der Einzelunternehmung bis hin zur Kapitalgesellschaft, aber auch Franchising und eine freiberufliche Tätigkeit. Es ist jedoch so, dass derjenige, der sich selbstständig macht die Geschicke seines Unternehmens selbst lenken muss. In den letzten Jahren wurde die Förderung der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus neu gestaltet. Der Existenzgründungszuschuss nach § 421l SGB III, die sogenannte Ich-AG, wie auch das Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss neu geregelt, bzw. ersetzt.
Es ist aber so, dass ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine durch den Staatgeförderte Selbstständigkeit nicht möglich ist. 90 Tage zumindest muss der Existenzgründer zuvor arbeitslos gemeldet gewesen sein. Ein Existenzgründungsvorhaben muss auch zuvor begutachtet werden, sowie die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigt werden.